Nein, die endoskopische Magenverkleinerung fällt nicht unter die Leistungen der Grundversicherung. Die Kosten gehen daher zu Lasten des Patienten.
Nein, die endoskopische Magenverkleinerung fällt nicht unter die Leistungen der Grundversicherung. Die Kosten gehen daher zu Lasten des Patienten.

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